Handel forciert mit COVID 19 Hysterie Bargeldabschaffung

Berlin, 15.04.2020 – Bereits am 17. März hatten das für Bargeld verantwortliche Bundesbankvorstandsmitglied Dr. Beermann gemeinsam mit dem Leiter des Frankfurter Gesundheitsamtes und Infektiologe Dr. Gottschalk auf einer Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass – wenn überhaupt – eine geringe Ansteckungsgefahr mit COVID 19 durch Bargeld bestünde.

Das derzeitige Verhalten des Einzelhandels gegenüber dem Bargeld disqualifiziere ihn als Ausfall- oder Ersatzsystem für die Bundesbank bei der Bargeldversorgung der Bevölkerung.

„Und obwohl diese Botschaften von Dr. Beermann und Dr. Gottschalk durch weitere Studien sowie die Medien verstärkt wurden, scheint sich der Deutsche Einzelhandel mit Flatrate-Angeboten vor den Karren der Kartenbetreiber, Kreditwirtschaft und Banken spannen zu lassen. Damit forciert der deutsche Einzelhandel bewusst oder unbewusst die Abschaffungstendenzen des Bargeldes“, bemerkt der BMWL Vorsitzende Bernd Herkströter. Die zum Teil dauerhafte Beschallung der Kunden, man möge mit Blick auf die Gesundheit der Mitarbeiter an den Kassen möglichst unbar zahlen, komme einer Gehirnwäsche gleich.

Ein unmoralisches Angebot

„Die Botschaft des Einzelhandels ist fatal! Sie befeuert die Bestrebungen der Kartenwirtschaft, Geschäftsbanken und sämtlicher unbarer Zahlungsanbieter, das Bargeld abzuschaffen“, so Herkströter weiter. Dabei böten die unbaren Zahlungsdienste mit Flatrates für den Einsatz von Karten oder NFC Bezahlsystemen vor dem Hintergrund der COVID 19 Krise unmoralische Angebote, auf die der Einzelhandel kritiklos und profitorient einginge. „Damit zeigt der Einzelhandel eindeutig, dass er nicht als Ersatzsystem für Geschäftsbanken bei der Bargeldversorgung der Bevölkerung in Frage kommt. Bargeld ist und bleibt in Deutschland und Europa das einzig gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel. Es sichert zudem die Anonymität und Selbstbestimmtheit des Bürgers und von Unternehmern“, so Herkströter abschließend. Es sei nun an der Zeit, dass die Politik Maßnahmen ergreift, Bargeld als das einzig gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel in Deutschland und Europa zu schützen.

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